14 Tipps zur Weiterbildung

  1. Seit dem 01.07.2009 gilt das neue Weiterbildungcurricululm, das die Ständige Kommission für Weiter- und Fortbildung SKWF delegiert von der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP erarbeitet hat.  (vgl. Organigramm der zuständigen Organe und Instanzenwege in der Weiterbildung sowie deren Beschreibung und der Weiterbildungsordnung WBO).  Während einer Übergangsfrist von 3 Jahren kann man nach dem neuen oder dem alten Weiterbildungsprogramm wählen.
  2. Die Chefärzte/Leiter der Weiterbildungsstätten sind unsere Weiterbildungsverantwortlichen. Nur von den Chefärzten visierte FMH-Zeugnisse (NEU) FMH-Zeugnisse(ALT) / FMH-Zeugnisse(SGPP) der Psychiatrie- und Psychotherapieausbildung zählen für den Facharzttitel. Es ist deshalb wichtig, dass auf diesen Blättern ALLE zählenden Weiterbildungen und Supervisionen festgehalten sind. Falls Zusatzblätter (ALT) ausgefüllt werden, müssen diese separat vom Leiter der Weiterbildungsstätte visiert werden (Bsp. 3a und 5a des FMH-Zeugnis, Fachspezifisches Zusatzblatt, ohne Gewähr für Genehmigung durch FMH). Vgl. auch Artikel mit allg. Infos fürs Erreichen des Facharzttitels"Ohne Umwege zum Weiterbildungsziel".
  3. Punkt 2 des Weiterbildungscurriculum NeuWeiterbildungscurriculums ALT ("Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen") muss man wissen resp. immer wieder durchlesen.
  4. Wer weiterbildungspolitisch schweizweit mitreden will, muss der SGPP beitreten. Für Assistenten ist eine Assistentenmitgliedschaft möglich (Fr. 100.- pro Jahr), wobei sich die Assistenten als Gruppe anmelden müssen, die dann genehmigt und voll stimmberechtigt sein wird (Interessierte beim VAPZ-Vorstand melden!)
  5. Die psychiatrische Weiterbildung wird von den Chefärzten klinikintern und dezentral organisiert. Psychotherapieausbildung muss mit dem Leiter der Weiterbildungsklinik abgesprochen werden (gemäss Curriculum). Am besten einigt man sich in einem Weiterbildungsvertrag, der an die Anstellungsdauer gebunden ist.
  6. Die Chefärzte ermöglichen den zeitlichen Rahmen für die Weiterbildung (in gegenseitiger Absprache). Gemäss Arbeitsgesetzt muss die gesamte Weiterbildung während der Arbeitszeit ermöglicht werden (8h pro Woche). Praktisch gesehen ist es viel einfacher und es geht wesentlich schneller, wenn man einen Teil der Weiterbildung in der Freizeit erledigt. Für wen gilt das Arbeitsgesetzt? Vgl. Tabelle in Artikel "Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes".
  7. Regionale Weiterbildung: Im Weiterbildungscurriculum sind 240 Credits (= Stunden resp. Unterrichtseinheiten) (NEU), resp.  330 Stunden (ALT)  regionale Weiterbildung verlangt. Es zählen die bestätigten Stunden der reg. Weiterbildung. 
    Es werden zertifizierte Weiterbildungen auf der Hompage www.forum-psychiatrie.ch ausgeschrieben. Nach Besuch dieser Weiterbildungen kann man das erhaltene Testat dem Weiterbildungssekretariat schicken und erhält entsprechende Stunden reg. WB bestätigt.
  8. Psychotherapie-Einführungsvorlesungen der regionalen Weiterbildung (4h pro Nachmittag) können im FMH-Zeugnis (fachspezifisches Zusatzblatt) anstatt unter regionaler Weiterbildung unter Grundkenntnisse in anderen Psychotherapien im engeren Sinne (Punkt 2.2.2 Weiterbildungscurriculum NEUPunkt 2.3.5 Weiterbildungs-Curriculum) notiert werden (man braucht neben der Psychotherapiehauptrichtung jeweils 12h Einführung in die beiden anderen Psychotherapierichtungen).
  9. Für die Psychotherapie-Ausbildung ist für den Facharzt-Titel nur die Anzahl Stunden in der entsprechenden Psychotherapie-Richtung notwendig, nicht aber unbedingt die Unterschrift für die vollendete Ausbildung an einem Psychotherapie-Institut. Letzteres ist aber natürlich "eleganter" und auch nicht ungern gesehen bei den Chefärzten.
  10. Geeignete Weiterbildungsklinik wählen (FMH-Klinikbeurteilung)
  11. Ambulante Ausbildungsjahre sind nützlicher am Ende der Ausbildung, weil man da in der Regel selbständig arbeiten und schon etwas können muss. Die Psychotherapieausbildung sollte man schon vorher oder spätestens bei Beginn der ambulanten Jahre begonnen haben.
  12. 1. Facharztprüfung: MC-Fragen mit viel Text unter Zeitdruck üben. Inhalt der Fragen und Probeprüfung auf SGPP-Weiterbildung.
  13. 2. Facharztprüfung: Bei der Erstellung des Berichts sich genau an die vorgegebene Gliederung halten und darauf achten, dass die zu bewertenden Punkte alle im Bericht enthalten sind. Dasselbe gilt für die Vorbereitung aufs Kolloquium. Beschreibung siehe SGPP-Weiterbildung.
  14. Seit dem in Krafttreten der Bilateralen Verträge mit der EU 2002 ist die FMH-Mitgliedschaft nicht mehr notwendig zum erlangen eines Facharzttitels mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz/EU (FMH-Facharzttitel = Auslaufmodell). Für die fachlichen Qualifikationen der FMH (Schwerpunkte und Fähigkeitsausweisen) ist die FMH-Mitgliedschaft nach wie vor notwendig (vgl. WBO (ganz unten)).
    Für diejenigen Assistenzärzte, die beabsichtigen, den Schweizer Facharzttitel zu erlangen/ in der Schweiz zu bleiben, empfiehlt es sich, entweder bald möglichst der FMH / VSAO beizutreten (2x 300Fr./ Jahr, profitiert von div. Dienstleistungen, finanzielle Vorteile gegenüber spätem Beitritt) oder aber gar nicht (finanzielle Vorteile, Verzicht auf die Dienstleistungen). Der FMH kann man nur über VSAO oder einem reg. ärzteverband (für niedergelassende Fachärzte) beitreten. Es ist aber möglich der VSAO alleine beizutreten. FMH-Mitglieder bekommen eine Reduktion auf die Facharzttitelgebühren von ca. 50%, d.h. von den anfallenden Kosten von SFR4000.- werden ca. SFR2000.-  in Form von Rückzahlung oder Prämienverbilligung rückvergütet - je länger man bei der FMH dabei ist, je mehr wird rückvergütet (vgl. Artikel "Wie bitte? 4000 Franken?"). Die Gebühren für die Facharztprüfungen (von der SGPP organisiert) und sind für alle gleich. Weitere Vorteile der VSAO / FMH - Mitgliedschaft: Weiterbildungs- und standespolitische Information und Mitsprache, juristische Hilfe, FMH-ärzteausweis, regelmässig 3 Zeitschriften, gratis Beratung & Hilfe bez. Auslandaufenthalten, Weiterbildung, Weiterbildungsplan). VSAO hat mit dem Marburgerbund ein Abkommen gegenseitiger Anerkennung abgeschlossen (1/2 Jahr Mitgliedschaft wird anerkannt).

Alle Informationen sind auf der Homepage www.vapz.ch , www.forum-psychiatrie.ch , www.psychiatrie.ch , www.svpa-asmap.comwww.vsao.ch und www.fmh.ch zu finden.