Was brauche ich alles für den Facharzttitel?
- Ruth

- 26. Okt. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Dez. 2025

Das angehängte Schaubild haben wir von der Webseite der SVPA, auf der ihr noch weitere hilfreiche Unterlagen finden könnt.
Die Facharztausbildung in der Schweiz ist ein strukturierter, modularer Prozess, der insgesamt mindestens 6 Jahre (in Vollzeit) umfasst. Das Programm zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von klinischer Praxis, theoretischer Bildung und persönlicher Entwicklung aus.
1. Die praktische Weiterbildung (6 Jahre)
Die klinische Erfahrung wird in verschiedenen Settings gesammelt, um eine breite Expertise zu garantieren:
• Stationäre Psychiatrie (2 Jahre): Davon muss zwingend mindestens 1 Jahr an einer A-Klinik absolviert werden.
• Ambulante Psychiatrie (2 Jahre): Davon muss mindestens 1 Jahr an einer A-Institution (Ambulatorium) geleistet werden.
• Somatisches Fremdjahr (1 Jahr): Ein Jahr muss in einer nicht-psychiatrischen Fachdisziplin (z. B. Innere Medizin) absolviert werden, um das medizinische Grundwissen zu festigen. In der Weiterbildungsordnung findet ihr eine Liste der anerkannten Fächer.
• Wahljahr (1 Jahr): Dieses Jahr bietet Flexibilität und kann in der Psychiatrie (stationär/ambulant), in der Forschung oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht werden.
• Alterspsychiatrie: Innerhalb der psychiatrischen Tätigkeit müssen mindestens 6 Monate Erfahrung in der Alterspsychiatrie nachgewiesen werden.
2. Die theoretische Weiterbildung (600 Credits)
Parallel zur Praxis müssen 600 theoretische Credits (1 Credit entspricht ca. 1 Stunde) erworben werden:
• Basismodul (240 Credits): Davon entfallen 40 Credits auf den Basiskurs Psychotherapie (Einführung in die drei Hauptverfahren).
• Aufbaumodul (180 Credits): Vertiefung psychiatrischen Wissens nach freier Wahl (Workshops, Kongresse).
• Psychotherapie-Vertiefung (180 Credits): Spezifische Ausbildung in einem der anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
3. Psychotherapie-Spezialisierung (I.e.S.)
Ein zentrales Element ist die Ausbildung in "Psychotherapie im engeren Sinne":
• Supervision (150 Stunden): Begleitung der eigenen therapeutischen Arbeit (mind. 15h Einzel, Rest in Kleingruppen).
• Selbsterfahrung (80 Stunden): Die Reflexion der eigenen Person im therapeutischen Kontext.
• Eigene Fälle: Nachweis von mindestens 300 Stunde durchgeführter Psychotherapie, davon 2 Therapien mit mindestens 40 Stunden.
• 5 Gutachten
4. Prüfungen und Assessments
Um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen, sind folgende Meilensteine vorgesehen:
• Arbeitsplatz-basierte Assessments (miniCEX): Mindestens 4 pro Jahr, um die klinischen Kompetenzen laufend zu beurteilen.
• Facharztprüfung Teil 1 (schriftlich): Ein Multiple-Choice-Test (empfohlen im 4. Jahr nach Abschluss des Basismoduls).
• Facharztprüfung Teil 2 (schriftlich und mündlich): Ein Kolloquium basierend auf einer schriftlichen Fallarbeit (frühestens nach Bestehen von Teil 1).
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Haftungsausschluss: Dieser Informationstext wurde auf Basis der Infografik der SVPA-ASMAP (Stand September 2025) erstellt und dient ausschliesslich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Insbesondere können sich regulatorische Anforderungen oder Fristen seitens der Fachgesellschaften kurzfristig ändern.
Massgeblichkeit: Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung und ist rechtlich nicht bindend. Für verbindliche Informationen, detaillierte Bestimmungen sowie die aktuelle Fassung des Weiterbildungsprogramms (WBP) wird ausdrücklich auf die offizielle Weiterbildungsordnung des SIWF/FMH verwiesen. Die jeweils gültigen Dokumente sind online unter www.siwf.ch (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung) sowie bei der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) abrufbar.


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